Steuern in der Praxis: Selbstständigkeit, Arbeit & Alltag

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Die meisten Menschen begegnen Steuern nicht durch ein Gesetzbuch, sondern durch das Leben: beim Gehalt, bei einem Nebenjob, mit der ersten eigenen Wohnung oder wenn aus dem Arbeitsverhältnis plötzlich eine Selbstständigkeit wird. Das deutsche Steuersystem reagiert auf diese Lebensrealitäten – aber oft tut es das in einer Sprache und Struktur, die schwer verständlich bleibt.

Diese Seite will zeigen, wie sich steuerliche Pflichten und Möglichkeiten im Alltag konkret auswirken. Ohne Floskeln, ohne Formulare – aber mit einem klaren Blick auf das, was in der Steuerpraxis zählt.

Arbeiten und Steuern – was für Angestellte wichtig ist

Für Arbeitnehmer*innen läuft vieles automatisiert: Die Lohnsteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen, auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Doch spätestens bei der Steuererklärung lohnt sich ein genauer Blick – insbesondere beim Thema Werbungskosten.

Wer berufsbedingte Ausgaben hat – von der Pendlerpauschale über Fortbildungen bis zum Arbeitszimmer – kann diese steuerlich geltend machen. Liegen die Kosten über dem Pauschbetrag von 1.230 €, lohnt sich der Eintrag in der Steuererklärung. Auch kleinere Beträge, wie 16 € für Kontoführungsgebühren oder Pauschalen für Arbeitsmittel, können summiert zum Steuervorteil führen.

Selbstständig? Dann beginnt das Steuerleben wirklich

Anders sieht es bei Selbstständigen aus. Wer Rechnungen schreibt, muss sich mit mehr als der Einkommensteuer beschäftigen: Umsatzsteuer, gegebenenfalls Gewerbesteuer, und das oft schon ab dem ersten Euro. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kann dabei eine Erleichterung sein – keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, keine Voranmeldung.

Viele Selbstständige dürfen ihre Einnahmen und Ausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfassen. Das spart Zeit und erlaubt eine einfache Gewinnermittlung – aber es bleibt die Pflicht zur strukturierten Buchführung. Wer mehr über steuerliche Pflichten und Erleichterungen bei Selbstständigkeit erfahren möchte, findet weitere Informationen auf der Seite für Aktuelle Themen & Streitfragen – dort wird auch diskutiert, warum gerade die Behandlung von kleinen Unternehmen steuerpolitisch relevant ist.

Elterngeld und Steuer – der verdeckte Effekt

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die das Einkommen nach der Geburt eines Kindes ersetzen soll. Es ist steuerfrei – wirkt sich aber auf die Steuerlast aus, da es unter den Progressionsvorbehalt fällt. Das bedeutet: Es wird zur Berechnung des Steuersatzes auf dein übriges Einkommen mit eingerechnet – und kann am Jahresende zu Nachzahlungen führen.

Das betrifft vor allem Paare mit nur einem Einkommen. Wer etwa Elterngeld bezieht, während der andere Partner arbeitet, sorgt dafür, dass das Elterngeld den durchschnittlichen Steuersatz erhöht – auch wenn es selbst nicht versteuert wird. Steuerlich lässt sich das etwas abfedern, zum Beispiel durch einen Wechsel der Steuerklasse vor dem Mutterschutz. Wichtig ist: Wer Elterngeld erhält, ist fast immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Mieteinnahmen: versteuern oder Verluste nutzen

Auch private Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung, sind steuerlich relevant. Die sogenannte Anlage V ist Pflicht für alle, die Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum oder Gewerbe erzielen.

Aber nicht nur Einnahmen, auch Werbungskosten wie Instandhaltungsaufwand, Grundsteuer, Zinsen oder Hausgeld können steuerlich geltend gemacht werden. Wer etwa ein Darlehen für eine vermietete Wohnung abzahlt, kann die Zinsen absetzen – ebenso wie Fahrtkosten zur Eigentümerversammlung.

Allerdings gibt es Grenzen. Vermietest du zu deutlich unter der ortsüblichen Miete (weniger als 66 %), können nur anteilig Werbungskosten berücksichtigt werden. Und wer systematisch Verluste anhäuft, ohne realistische Gewinnabsicht, riskiert, dass das Finanzamt Liebhaberei unterstellt – mit der Folge, dass Verluste nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden dürfen.

Was sonst noch wichtig ist

Viele vergessen: Auch Renten sind mittlerweile steuerpflichtig – zumindest teilweise. Für Rentner*innen gelten besondere Pauschalen, aber auch hier sind Werbungskosten möglich, etwa für Steuerberatung oder Kontoführung. Wer einen Minijob im Ruhestand annimmt, muss diesen in der Regel nicht versteuern – darf aber auch keine Werbungskosten dafür geltend machen.

Für alle Einkunftsarten gilt das gleiche Prinzip: Einnahmen minus Ausgaben = zu versteuernder Gewinn. Das gilt für Arbeit, Vermietung, Nebentätigkeiten und auch für Kapitalerträge, sofern sie nicht bereits durch Abgeltungsteuer abgegolten sind. Was Kapitalerträge betrifft – also Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Fonds – wird pauschal mit 25 % besteuert.

Fazit: Steuerpflicht beginnt früher als man denkt

Ob durch ein neues Kind, einen Nebenerwerb, eine Wohnung zur Vermietung oder eine nebenberufliche Selbstständigkeit – steuerliche Pflichten entstehen oft, bevor man es erwartet. Aber auch Gestaltungsspielräume: durch sinnvolle Werbungskosten, bewusste Steuerklassenwahl oder kluge Investitionen.

Wenn du herausfinden willst, wie sich das System dahinter grundlegend zusammensetzt, lohnt sich der Blick auf die Startseite mit Systemüberblick.

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